Weitere Leistungen
Einzelberatung für ernährungsbedingte Erkrankungen
Die Beratung wird von den Krankenkassen gemäß § 20 bezuschusst.
Die Unterlagen für die Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse können in der Praxis ausgestellt werden.
Als Vorbereitung sollte ein 3-tägiges Ernährungsprotokoll mitgebracht werden.
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